Die nächste vorliegende Fassung einer Schützen-Ordnung stammt aus dem Jahre 1820.
Auf Seite 3 und 4 sind zunächst die Mitglieder aufgeführt, unter anderem:
Herr
Oberamtmann Mögling
Generalverwalter Ehrhardt
Kaufmann Plouquet
Papierfabrikant Völter
Kaufmann Zipperlen
Schlosser Voith
Weitere auch heute noch in Stadt und Umkreis bekannte Familiennamen wie Widmann, Heinzelmann, Knaus, Mayländer, Zöppritz, Meebold usw., insgesamt 36, bildeten damals die Gesellschaft. Auf den weiteren Seiten wird in 12 Paragraphen die Schützenordnung handschriftlich festgehalten.
In den Statuten dieser Schützenordnung wirken heute manche Paragraphen teilweise erheiternd. So lautet der Paragraph 18:
„Bei jedem zweifelhaften Schuss muss der Zieler seinen Hut an der Scheibe aufhängen, worauf sogleich mindestens drei „Siebener“ sich zur Scheibe zu begeben haben, um den Anstand zu beheben.“
Zwei Schützenmeister mit fünf Ausschussmitgliedern bildeten den „Siebener“ .