Einschränkungen im Schießbetrieb möglich

In nächster Zeit kann es erneut zu Einschränkungen im Schießbetrieb kommen !

Es gibt wieder eine neue "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)" - Stand 14.08.2021. 
Diese schreibt uns erneut vor, dass Personen die nicht geimpft oder genesen sind der Zutritt nur mit gültigem Test gestattet werden darf. Siehe hierzu auch die Veröfffentlichung des WSV vom 16.08.2021.

Das hat nun zur Folge, dass eingeplante Aufsichten Ihren Dienst leider nicht mehr wahrnehmen können und es mittwochs und sonntags ggf. zu Ausfällen kommen kann. 

Eine Bitte an alle Schieß- und Standaufsichten:

Es wäre schön, wenn hier jeder ab und an flexibel einspringen könnte und einfach "mal die Aufsicht übernimmt", wenn er merkt, dass jemand ausfällt. Wenn alle solidarisch mithelfen sollten sich die Ausfälle vermeiden lassen. 

Für alle gilt:

Für alle gilt selbstverständlich weiterhin auf Abstand und Hygiene zu achten. 
Außerdem müssen die Anwesenheiten in der entsprechenden Liste im Aufsichtsbuch erfasst werden - alternativ kann die Luca-App verwendet werden.