Neue Regelungen in BaWü ab dem 23.02.2022

Ab Mittwoch 23.02.2022 befindet sich Baden-Württemberg wieder in der Warnstufe.

Mit Beschluss vom 23. Februar 2022 hat die Landesregierung die Coronaverordnung erneut geändert. Durch die Änderungen befinden wir uns wieder in der Warnstufe.

 

Für unseren Sportbetrieb und unseren Gastraum bedeuten die Änderungen:

Der Zutritt zum Training und zum Wirtschaftsbereich ist wieder für alle mit 3G möglich und für den Gastraum gibt es keine Sperrstunde mehr. 

3G   =   geimpft   oder   genesen   oder   mit aktuellem Schnelltest


Ausführlich nachzulesen sind die aktuellen Regelungen auch unter:

Aktuelle Corona-Verordnung Sport BaWüport BaWü

 

Bleibt gesund...
Eure Vorstandschaft